Wir sind uns der beträchtlichen Mengen an Gefahrgut bewusst, die auf dem Land- und Seeweg sowohl bei der Einfuhr (als Rohstoffe) als auch bei der Ausfuhr (als fertige Produkte) transportiert werden, weshalb wir auf Personal zurückgreifen, das sich mit den Vorschriften für den Land- und Seetransport von Gefahrgut auskennt.
Die korrekte Anwendung der ADR- und IMDG-Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter ist, nicht nur in Bezug auf die Kennzeichnung und die Eignung der Behälter, sondern auch in Bezug auf die Konformität der Transportmittel, auch wenn diese nicht direkt von Sutter verwaltet werden, stets gewährleistet.